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Im Fach Rechtslehre informieren sich die Schülerinnen und Schüler über die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- und Strafrechts sowie über besondere rechtliche Aspekte im Sozialwesen. Sie greifen auf bereits vorhandene Erfahrungen aus ihrer fachpraktischen Ausbildung oder auf rechtliche Grundkenntnisse aus ihrer Ausbildung bzw. beruflichen Arbeitswelt zurück. Sie lernen juristische Denk- und Vorgehensweisen kennen, lösen Rechtsfälle unter Zuhilfenahme von Gesetzestexten selbstständig und überprüfen die Lösungen auch im Hinblick auf soziale und gesellschaftliche Entwicklungen. (Auszug aus dem Fachprofil des Lehrplans)

 

Annette Hufnagl, StRin

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